

Der Weg zur heilpädagogischen Praxis
- Kontaktieren Sie mich über mail und wir vereinbaren ein unverbindliches Gespräch.
- Überlegen Sie, ob ein Angebot der heilpädagogischen Praxis zu Ihnen /Ihrem Kind passt.
- Wenn ja, stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei dem zuständigen Amt.
- Natürlich ist auch für jede Maßnahme die private Finanzierung möglich.
Geht es um Hilfe für junge Menschen mit seelischer Behinderung (Autismusspektrum, AD(H)S),so ist das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt der Ansprechpartner.
Hier stellen sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten für heilpädagogische Förderung und/oder Schulbegleitung.
Wird die Maßnahme bewilligt haben Sie das "Wunsch-und Wahlrecht". Sie dürfen sich also aussuchen wer die bewilligten Leistungen erbringen soll.
Für Kinder bis 5 Jahren oder für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung ist das örtliche Sozialamt der Ansprechpartner.
Ebenso ist das Sozialamt Ansprechpartner wenn es um Leistungen für Erwachsene mit Autismusspektrumstörung geht.
Sie haben einen positiven Bescheid erhalten?
Bitte nehmen Sie wieder Kontakt mit mir auf. Ich werde Ihnen sofort mitteilen ob ein Platz frei ist für die von Ihnen gewünschte Maßnahme und freue mich auf einen gemeinsamen Weg !